HOTEL - well-pro

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HOTEL


Dienstleistungen für die Hotellerie und andere Freizeiteinrichtungen:


Sehr geehrte Damen und Herren, lieber Hotelier !

Das Buchungsverhalten der Gäste hat sich in den letzten Jahren in der Hotellerie stark geändert. Kunden buchen immer spontaner und kurzfristiger Ihren Aufenthalt. Die Reservierungen erfolgen kurz entschlossen oft nur mehr für wenige Tage, meist gerne an den Wochenenden bei Schönwetterprognosen. Die Konkurrenz wird immer größer, immer mehr Häuser bieten immer mehr Leistungen für den Gast an, speziell auch was das Wellness Angebot betrifft.

Umso schwieriger gestaltet sich oft die Personalplanung. Eine Woche ist sehr stark gebucht, in der nächsten würden Sie auch nur mit dem halben Personal auskommen. Flexibilität ist gewünscht und wäre angebracht.

Damit Sie in Ihrem SPA auf eine zusätzliche Arbeitskraft bei Buchungsspitzen bzw. bei einem Ausfall eines Ihrer Mitarbeiter durch Krankheit oder Ähnliches zurückgreifen können und Sie Ihr SPA Menü ergänzen und für den Gast attraktiver gestalten möchten, biete ich Ihnen die Möglichkeit an, auf meine freiberufliche Mitarbeit zurückgreifen.

Ihre Vorteile im Überblick:

Keine zusätzlichen Personalkosten

                        
Problemloser Ersatz bei Ausfall eines Ihre Therapeuten

                                                                             
Gästezufriedenheit durch zusätzliche Behandlungstermine

                                                                                                                      
Erweiterung Ihres SPA Programms durch Spezialangebot

Sollten Sie Interesse an einer Zusammenarbeit mit mir haben, so würde ich mich freuen, wenn Sie mit mir in Kontakt treten. Als Einzelunternehmer und aus Gründen der Termintreue kann ich dieses Angebot nur einer geringen  Anzahl an Hoteliers unterbreiten. Ich handle nach dem Motto. „First come – first served".

Als Grundlage meines Angebotes dienen meine  „Allgemeinen Geschäftsbedingungen".

Falls Sie noch Fragen haben, so stehe ich für Sie jederzeit gerne zur Verfügung. Ich würde mich sehr freuen, bei Interesse zu einer kurzen SPA Besichtigung bzw. einem kurzen Kennenlernen eingeladen zu werden. Bis dahin verbleibe ich …

…mit entspannten Grüßen







Allgemeine Geschäftsbedingungen Bernhard Neukirchner (BN)

Stand 2015

Arbeitsverhältnis: Herr Bernhard Neukirchner (BN) führt seine Tätigkeiten als selbständiger gewerblicher Masseur, Sporttherapeut und Personal Trainer weisungsfrei durch. BN garantiert für diese Tätigkeiten alle rechtlichen Voraussetzungen wie z.B. den Gewerbeschein für das Gewerbe Massage zu besitzen. BN garantiert weiters, alle erforderlichen Versicherungsbeiträge und Sozialabgaben selbständig zu entrichten.
Tätigkeit: Die Beschäftigung erfolgt als gewerblicher Masseur. BN ist verpflichtet, alle seine Arbeitsmittel wie z.B. Massageöle, Bekleidung, Schuhe, Büromaterial etc. selbst bereitzustellen. BN ist an keine Weisungen gebunden. Es ist BN gestattet, sein eigenes Werbematerial im Hotel aufzulegen. Ebenfalls ist es BN gestattet, seine speziellen Tätigkeiten (z.B. Thai Behandlungen) in den Tageszeitungen und in diversen anderen Medien des Hotels / Betriebes nach Absprache zu bewerben.
Arbeitszeit: BN ist an keine festen Arbeitszeiten gebunden und hat auch keine Anwesenheitspflicht.  Gewünschte Termine sind BN in der Regel spätestens am Vortag bekannt zu geben. Da BN auch für andere Hotels tätig ist, müssen Behandlungstermine immer telefonisch mit BN abgeklärt werden. BN haftet in keiner Weise für Termine, die aus diversen Gründen nicht eingehalten werden können.
Vertretung: BN ist als Einzelunternehmer tätig. Sollte BN z.B. aufgrund einer Krankheit bereits gebuchte Termine nicht einhalten können, so sind von Seiten des Hotels / Betriebes diese Termine anderweitig zu vergeben.
Entgeltvereinbarung: Die Abrechnung von BN mit dem Hotel / Betrieb erfolgt mittels Prozentschlüssel. BN stellt dem Hotel / Betrieb eine Rechnung über XX Prozent seines erwirtschafteten Bruttoumsatzes, XX Prozent bleiben als Raummiete beim Hotel / Betrieb. Als Berechnungsgrundlage des erwirtschafteten Bruttoumsatzes dient in der Regel das Prospekt / Spa Menu des Hotels / Betriebes. Vom Hotel / Betrieb gewährte Sonderrabatte, Aktionen oder Ähnliches werden bei der Umsatzermittlung von BN nicht berücksichtigt und sind vom Hotel / Betrieb alleine zu tragen. Die Abrechnung erfolgt täglich mit der Hauptrezeption und sind BN bar auszubezahlen. Anfallende Trinkgelder sind ebenfalls täglich mit BN abzurechnen und bar auszubezahlen.
Da BN als Kleinstunternehmer tätig ist, erfolgt die Rechnungsstellung von BN ohne ausgewiesene Mehrwertsteuer.
Die zweite Möglichkeit der Abrechnung ist die der direkten Abrechnung zwischen Gast und BN. BN stellt dem Gast eine Rechnung aus, die Bezahlung erfolgt direkt bei BN.
Sollte BN für einen Termin anreisen, der dann aus unterschiedlichsten Gründen nicht zustande kommt (Stornierung, Fehlbuchungen etc.) so ist BN gestattet, eine Anreisepauschale in der Höhe von EUR 35,- in Rechnung zu stellen.
Unterkunft und Verpflegung: Es braucht keine Unterkunft gestellt zu werden. BN sind lediglich ein versperrbarer Aufbewahrungsschrank für seine Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen. Sollte es aus terminlichen Gründen zu größeren Arbeitspausen zwischen zwei Behandlungen kommen, so ist es BN erlaubt, die hoteleigenen Wellness-Einrichtungen (Sauna, Fitness Studio, Dusche und WC) zu benutzen. Es ist BN erlaubt, dort akquirierte Termine für seine Tätigkeiten selbständig zu buchen und zu bearbeiten. BN ist es erlaubt, sich an der hoteleigenen Personalküche kostenlos zu bedienen.
Parkplatz: Es ist BN aus terminlichen und organisatorischen Gründen erlaubt, die hoteleigenen Parkplätze kostenfrei zu nutzen.

Auf eine gute Zusammenarbeit !                                                                        








 
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